„Orange the World“ mit der #RotenKarte gegen Gewalt gegen Frauen

AsF Nürnberg zum Internationaler Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauenam 25. November 2021

  • von  AsF Nürnberg
    25.11.2021
  • Beiträge

Mit dem Slogan „Orange the World“ jährt sich der Gedenk- und Aktionstag „Internationaler Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ am 25. November, von Anfang an mit dem Appell, die Menschenrechte gegenüber Mädchen und Frauen einzuhalten und um jede Form von Diskriminierung oder Gewalt gegen Mädchen und Frauen zu bekämpfen.

Mädchen und Frauen weltweit, in Europa, in Deutschland und hier vor Ort sind überproportional im Verhältnis zu Jungen und Männern von Gewalt betroffen, daher lässt sich auch von geschlechtsbasierter oder geschlechtsspezifischer Gewalt sprechen. Diese ist überwiegend in sexistischen Gesellschaftsstrukturen, dem Missbrauch von Macht und der gesellschaftlichen Ungleichbehandlung von Frauen begründet.

„Gewalt hat viele Gesichter, oftmals hässliche Fratzen für die von Gewalt und Diskriminierung betroffenen Mädchen und Frauen“, so die Vorsitzende der AsF Nürnberg, Cornelia Spachtholz. „Strukturelle Gewalt ebnet den Weg für kulturelle Gewalt. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren (Ex-) Partner. Und: Frauen aller sozialen Schichten sind betroffen. Für eine sogenannte „Überlebende“, die Gewalt erfahren hat, ist es aber nicht nur ein jeweils persönliches Schicksal. Die betroffene Frau leidet unmittelbar, mittel- und langfristig unter den physischen, sexuellen und psychischen Folgen, die sich z.B. mit körperlich dauerhaften Einschränkungen und Schmerzen oder posttraumatischen Belastungsstörungen chronifizieren können. Mit den kostenintensiven Folgen der jeweils einzelnen Gewalterfahrung umzugehen, wie z.B. Ärztlichen Untersuchungen, vielfältigem Therapiebedarf und Arbeitsunfähigkeit, haben auch eine volkswirtschaftliche Dimension, die in der Regel die Solidargemeinschaft anstelle der Täter:innen tragen. Warum? Da insbesondere bei häuslicher Gewalt im vermeintlich geschützten, de facto aber im abgeschotteten, Raum, mangels Beweislage formal rechtlich oft nur Tatverdächtige bzw. Tatbeschuldigte bleiben oder freigesprochen werden.“

„Wenn wir als Staat nicht in aller Konsequenz und Härte bereit sind, die Istanbulkonvention um- und durchzusetzen, weil es uns scheinbar nicht darum geht, dass kein Mädchen und keine Frau mehr Gewalt erfahren soll und wir offenbar darin versagen, alle Hilfs- und Beratungsangebote wie z.B. die Frauenhäuser, die Hotline „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ oder die Frauenberatungsstellen besser finanziell auszustatten, sowie die darüber hinaus relevanten Professionen hierzu durch bessere Ausbildung und eindeutigem Leitbild zu sensibilisieren und zu professionalisieren, dann müsste allein vor dem Hintergrund der intensiven Folgekosten jedes einzelnen Schicksals, das dem Gemeinwohl entgegensteht, jede Gewalttat im Öffentlichen Interesse stehen. Jede Gewalttat müsste akribisch untersucht werden, spätestens dann, wenn eine Überlebende den Mut aufbringt, die Gewalterfahrung anzuzeigen und auch Strafantrag stellt – von Ortsbegehung über Simulationen bis Gutachten.“, so Spachtholz und ist überzeugt, dass dies nicht nur den jeweils Überlebenden in ihrer Traumabewältigung hilft, sondern die Solidargemeinschaft gerecht entlastet, da mehr Tatverdächtige und Beschuldigte als Täter:innen identifiziert werden könnten und die Haftung und Verantwortung, auch finanzieller Natur, übernehmen müssten. Die höhere Aufklärungsrate und konsequente Strafverfolgung mit den entsprechenden auch finanziellen Folgen für Täter:innen hätten auch eine Signalwirkung und könnten dazu beitragen präventiv Gewalt gegen Frauen zu verhindern und Frauen darin ermutigen aus dem Dunkelfeld hinauszutreten und die Straftat anzuzeigen und Strafantrag zu stellen. Dies würde nicht nur Mädchen und Frauen präventiv helfen, nicht wiederholt als Opfer behandelt zu werden und Überlebende zu sein, sondern dem Gemeinwohl dienen.

Die Gewaltformen sind vielfältig von Corrective Rape, digitale Gewalt z.B. Cybermobbing, unaufgefordertes Sexting, Doxing, Revenge Porn, Cyber Stalking und Deep Fakes, über Ehrenmorde. Femizid, Gewalt in der Geburtshilfe, Häusliche Gewalt, Kinderheirat, Menschenhandel, Rape Culture, sexualisierte Gewalt, Victim Blaming, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat. Hinter all diesen Begriffen verbergen sich schwere Menschenrechtsverletzungen überwiegend gegen Frauen.

„Wir sollten Null Toleranz gegen Menschenrechtsverletzungen haben. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die in aller Härte geahndet und bestraft werden muss. Lasst uns die #RoteKarte gegen Gewalt gegen Frauen zeigen und die Istanbulkonvention um- und durchsetzen!“, fordert die AsF Nürnberg Vorsitzende Spachtholz.

 

Hilfen und Beratung bundesweit:

Hotline 7 Tage 24 h Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116016

https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/haeusliche-gewalt.html

Hilfen und Beratung für Überlebende und Täter:innen auch unter

https://staerker-als-gewalt.de/handeln/betroffene/haeusliche-gewalt

Infobox Hilfen und Beratung Mittelfranken:

https://krisendienst-mittelfranken.de/

Infobox Hilfen und Beratung Nürnberg:

https://www.nuernberg.de/internet/frauenbeauftragte/gegen_gewalt.html