Gutes Signal: Entlastung für Kleinstbetriebe
Weniger Bürokratieaufwand soll Kleinbetriebe entlasten
„Kleinstunternehmen sollen in Zukunft von unnötigem Bürokratieaufwand befreit werden“, so Christian Vogel der Vorsitzende der Nürnberger SPD. Das Europäische Parlament stimmte nun endlich für diese neue Regelungen, die eine Entlastung für Europas Kleinstbetriebe ermöglichen. Demnach können Betriebe mit einer Höchstzahl von zehn Beschäftigten sowie einer Bilanzsumme von weniger als 350.000 Euro oder einem Nettoumsatzerlös von maximal 700.000 Euro künftig von einer Ausnahmeregelung profitieren und müssen nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen, die nicht veröffentlichungspflichtig ist.
Für Christian Vogel ist dieser Schritt längst überfällig. Endlich ist der Weg damit frei, damit die Weichen auch in Deutschland gestellt werden können. Der kleine Metzgereibetrieb kann so von unnötiger Bürokratie und den damit verbundenen Kosten befreit werden. Nun liegt es in der Hand von der Bundesregierung, hier sehr schnell von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch zu machen. In schweren wirtschaftlichen Zeiten ist das ein großer Fortschritt." Da über 93 Prozent der Kleinstbetriebe lediglich einen lokalen oder regionalen Aktionsradius haben und eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit kaum vorliege, bedürfe es hierbei keiner europaweit harmonisierten Vorschriften, so Vogel.
Seit langem fordert die Nürnberger SPD, zuletzt mit einem Antrag aus dem Jahr 2008 diese Erleichterungen für Kleinstbetriebe. Zwei wichtige Punkte hat das Europäische Parlament beschlossen: Unterhalb der genannten Schwellenwerte müssen die Bilanzen der Kleinstunternehmen nicht mehr veröffentlicht werden. Zudem wurden die Schwellenwerte für die Veröffentlichungspflicht angehoben. „So werden wesentlich mehr Kleinstunternehmen von den Regelungen profitieren und die Einsparungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze nutzen können“, so Christian Vogel weiter.